Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Mozartschule Neuhausen auf den Fildern ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://mozartschule-neuhausen.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wurde im Jahr 2026 neu erstellt. Bei der Gestaltung wurden die Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, berücksichtigt.
Die Website ist wegen der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Eine vollständige Übereinstimmung mit allen Anforderungen ist bisher nicht erreicht. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren abzubauen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Dokumente im PDF-Format: Die zum Download bereitgestellten Dokumente sind überwiegend nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere Formulare, Elternbriefe und Informationsblätter, die als Textverarbeitungsdokumente erstellt und als PDF exportiert wurden, sowie Dokumente Dritter. Eine barrierefreie Aufbereitung erfolgt schrittweise. Benötigen Sie ein Dokument in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Kontaktadresse. Wir stellen Ihnen den Inhalt dann auf anderem Weg zur Verfügung.
- Eingebettete Kartendarstellung: Die Karte auf der Kontaktseite ist nicht barrierefrei bedienbar. Die Anschrift der Schule ist auf derselben Seite zusätzlich in Textform angegeben.
- Alternativtexte bei Bildern: Nicht bei allen Bildern sind aussagekräftige Alternativtexte hinterlegt. Diese werden im Rahmen der laufenden Redaktionsarbeit ergänzt.
- Farbkontraste und Textgestaltung: In einzelnen Bereichen der Website können Farbkontraste, Schriftgrößen oder Textauszeichnungen von den Anforderungen der WCAG 2.1 AA abweichen. Eine systematische Überprüfung aller Seiten steht noch aus.
- Struktur und Tastaturbedienung: Die Website ist grundsätzlich für die Bedienung mit der Tastatur ausgelegt. Eine vollständige Prüfung aller Seiten und Funktionen auf Tastaturbedienbarkeit, Überschriftenstruktur und Kompatibilität mit Screenreadern hat bisher nicht stattgefunden. Einzelne Bereiche können daher Einschränkungen aufweisen.
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache: Informationen in Leichter Sprache sowie Inhalte in Deutscher Gebärdensprache werden derzeit nicht angeboten.
- Fremdinhalte: Für Inhalte, die auf externe Websites verlinken oder von Dritten bereitgestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht gewährleisten.
3. Bereits umgesetzte Maßnahmen
Zur Unterstützung einer barrierearmen Nutzung steht auf allen Seiten dieser Website ein Assistenz-Werkzeug zur Verfügung. Es bietet unter anderem:
- Voreinstellungen für unterschiedliche Bedarfe, etwa bei Sehbehinderung, eingeschränkter Motorik, Konzentrationsschwierigkeiten oder Epilepsie
- eine Vorlesefunktion für Seiteninhalte, einschließlich des gezielten Vorlesens einzelner Textabschnitte
- die Anpassung von Schriftgröße, Zeilenabstand und Zeichenabstand sowie die Umschaltung auf eine besser lesbare Schrift
- die Hervorhebung von Links
- die Anpassung von Farben und Kontrasten, einschließlich Darstellungen für Rot-, Grün- und Blauschwäche sowie Graustufen
- Lesemaske und Leselineal zur besseren Orientierung im Text
- einen vergrößerten Mauszeiger und vergrößerte Klickziele
- eine dauerhaft sichtbare Fokusmarkierung für die Bedienung mit der Tastatur
- das Ausblenden von Bildern, das Abschalten von Animationen und die Stummschaltung von Tönen
- eine Übersicht der Seitenstruktur zur schnellen Navigation
Das Assistenz-Werkzeug wird vollständig auf dem Server dieser Website betrieben. Es werden keine Daten an externe Dienste übermittelt.
Wir weisen darauf hin, dass ein solches Werkzeug eine Unterstützung darstellt, die Barrierefreiheit der Inhalte selbst jedoch nicht ersetzt. Es entbindet uns nicht von der Aufgabe, die Website und ihre Inhalte fortlaufend barrierefreier zu gestalten.
Darüber hinaus wurde bei der Erstellung der Website auf eine klare Seitenstruktur, ausreichende Farbkontraste in den gestalteten Bereichen, eine Sprungmarke zum Hauptinhalt sowie auf den Verzicht auf automatisch ablaufende Animationen geachtet.
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 2. November 2026 erstellt.
Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung – L-BGG-DVO). Eine Prüfung durch eine externe Stelle hat bisher nicht stattgefunden.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website, mindestens jedoch einmal jährlich, überprüft und aktualisiert.
5. Feedback und Kontakt
Ihnen sind Barrieren auf dieser Website aufgefallen? Sie benötigen Informationen oder Dokumente in einer zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an uns. Wir nehmen Ihre Rückmeldung ernst und antworten Ihnen so schnell wie möglich.
Mozartschule Neuhausen auf den Fildern
Klosterstraße 4
73765 Neuhausen auf den Fildern
Telefon: 07158 9020-0
E-Mail: sekretariat@mozartschule-neuhausen.de
6. Schlichtungsverfahren
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR)
Schlichtungsstelle
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: barrierefreiheit-bw.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Stand: 2. November 2026